Teilnahmebedingungen – Vertragsbedingungen
für 3-, 4-, 5- oder 7-tägige Reiterferien von 9 bis 16 Jahren
- VERTRAGSABSCHLUSS: Der Vertrag – die verbindliche Buchung – kommt erst durch separate Bestätigung (Buchungsbestätigung) durch den Reiterhof Lünzen zustande. Der Reiterhof Lünzen behält sich das Recht vor, den gebuchten Termin spätestens zum Anmeldeschluss, z. B. wegen zu geringer Beteiligung, abzusagen.
- STORNIERUNG: Ein kostenfreier Vertragsrücktritt ist nur bis sechs Wochen vor dem Anreisetag möglich. Wenn der gebuchte Zeitraum danach nicht nachbesetzt werden kann, ist der gesamte Preis zur Zahlung fällig. Wir empfehlen deshalb ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Erstattung bzw. Teilerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
- ZAHLUNGSBEDINGUNG: Die Bezahlung erfolgt am Anreisetag in bar. Kartenzahlungen sind nicht möglich.
- LEISTUNGEN: Für die Programmleistungen sind grundsätzlich die Angaben unter www.reiterhof-luenzen.de maßgeblich. Die in Prospekten, Flyern oder online genannten Aktivitäten sind lediglich Beispiele. Die tatsächliche Durchführung hängt u. a. vom Interesse der Teilnehmer:innen und den Wetterverhältnissen ab. Der Check-in (Anreisetag) erfolgt zwischen 13:00 und 14:00 Uhr. Das Ferienprogramm beginnt dann um 14:30 Uhr (u. a. Pferdeeinteilung, Einweisung in die Hofregeln, erster gemeinsamer Ausritt) und endet am Abreisetag um 11:30 Uhr. Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern, die Verpflegung zu festgelegten Zeiten. Eine vegane Verpflegung ist nicht möglich. Getränke stehen durchgängig im Aufenthaltsraum zur Verfügung. Die Teilnehmer:innen sind telefonisch in der Zeit von 20:00 bis 20:30 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 5193 4378 erreichbar.
- TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN: Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche im Alter von 9 bis 16 Jahren, die frei von ansteckenden Krankheiten sind und über die notwendige Reiterfahrung verfügen, das heißt, sie müssen sicher und allein (ohne Führungsleine) im Gelände reiten können. Erforderliche Reiterfahrung: mindestens 50 Reitstunden im Sattel in den Gangarten Schritt, Trab und Galopp. Zum Wohle aller Beteiligten sowie unserer Tiere ist den Anordnungen der Betreuer:innen Folge zu leisten. Mitzubringen sind die Krankenversicherungskarte sowie eine Kopie des Impfausweises. Sollten gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, sind benötigte Medikamente und entsprechende Dokumente (z. B. Allergieausweis) mitzubringen. Weiterhin mitzubringen sind: 1 Reitkappe, festes Schuhwerk (Reitstiefel oder Reitschuhe mit Chaps, alternativ: Gummistiefel), 1 Bett-/Kopfkissenbezug und Laken, zwei Reithosen oder bequeme, eng anliegende Hosen ohne Innennaht (z. B. Leggings), zwei bis drei Handtücher und ein Badetuch, Hausschuhe, Waschzeug sowie – je nach Jahreszeit – Regen– oder Badesachen.
- HAUSORDNUNG: Mit den Haus-, Hof- und Stallregeln werden alle Teilnehmer:innen am Anreisetag vertraut gemacht. Für ein friedliches Miteinander sowie zum Gelingen einer sicheren und erfolgreichen Ferienwoche sind diese Regeln von allen Teilnehmer:innen verpflichtend einzuhalten. Bei wiederholten Verstößen gegen die Haus-, Hof- und Stallregeln kann der Reiterhof Teilnehmer:innen auf deren Kosten nach Hause schicken.
- SMARTPHONES: Aus Sicherheitsgründen, zum Schutz der Privatsphäre und zur Aufrechterhaltung des Miteinanders haben wir eine Handybox. Auf diese haben Teilnehmer:innen täglich von 19:00 bis 20:00 Uhr Zugriff.
- KRANKHEIT/UNFALL: Wir weisen darauf hin, dass wir die Teilnehmer:innen von Mediziner:innen behandeln lassen, wenn wir dies für erforderlich halten. Über die Art der Behandlung (z. B. Medikamente, Injektionen, Infusionen) entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Dieser ist berechtigt, alle medizinisch notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie Ihr Einverständnis mit dieser Regelung.
- HAFTUNG: Die Teilnehmer:innen nehmen auf eigene Gefahr an den Reiterferien teil. Der Reiterhof Lünzen haftet ausschließlich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen haftet der Reiterhof Lünzen nicht. Für alle durch die Teilnehmer:innen schuldhaft verursachten Sach- und Personenschäden haften die Personensorgeberechtigten.
- REITEN: Reiten ist nur mit geprüften Reitkappen (DIN EN 1384), festem Schuhwerk, einem Körpergewicht bis 80 kg und einer Körpergröße bis 1,85 m gestattet. Es darf nur das Putzzeug des Reiterhof Lünzen genutzt werden. Reiten setzt eine ausreichende körperliche Fitness, Beweglichkeit und Balancefähigkeit voraus. Reiter:innen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können aus Gründen der Sicherheit von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
- NEBENABREDEN: Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern – vgl. Punkt 4. – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Reiterhof Lünzen.
Stand 27.09.2025 (PDF)